Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Purkart Systemkomponenten GmbH

1. Geltung
(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

2. Angebote, Aufträge
(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Alle Vereinbarungen, insbesondere die Annahme uns erteilter Aufträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung
(2) Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben geben nur Annäherungswerte wieder und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Soweit für zulässige Abweichungen keine Grenzen in der Auftragsbestätigung festgelegt sind und sich keine ausdrücklich anerkannten Käuferspezifikationen ergeben, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.
(3) Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen.

3. Lieferung
(1) Von uns genannte Liefertermine sind Zieltermine, die einzuhalten wir versuchen. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können gegen uns keine Ansprüche erhoben werden, es sei denn, derartige Fristen sind von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden.
(2) Der Käufer kann uns 2 Wochen nach Ablauf der Lieferfristen eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf der Nachfrist können wir in Verzug geraten. In diesem Falle haften wir höchstens für Schadensersatzansprüche mit 5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ab Werk. Mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Besteller über. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Nebenkosten wie Porto und Verpackung, Frachtkosten, Mautgebühr, Versicherungen etc. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb 14 Tage gewähren wir 2% Skonto. Ansonsten ist der Betrag binnen 30 Tage netto zu zahlen bzw. nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen des üblichen Kontokorrentzinssatzes zu fordern. Verspätete Skontoabzüge werden nicht anerkannt. In diesem Fall wird der Skontobetrag eingefordert.
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Gewährleistung, Beanstandung
(1) Der Käufer hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster übersandt worden sind, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Einen Mangel hat der Käufer spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort uns schriftliche oder fernschriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. War der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung der Ware bei Ablieferung nicht erkennbar, ist er unverzüglich nach seiner Entdeckung zu rügen. Mängelrügen sind stets unmittelbar an uns zu richten.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(3) Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
(4) Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
(5) Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.

6. Haftung
(1) Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz –vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen– nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
(2) Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

7. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Der Käufer ist befugt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
(2) Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

8. Geheimhaltung
(1) Der Käufer ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

9. Sonstiges, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Chemnitz HRA 5916.
(2) Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Lieferanten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die das wirtschaftliche Ergebnis auf rechtlich wirksame Weise erreichen. Ergänzungen oder Änderungen vorstehender Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Stand: Juni 2010